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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Geltungsbereich |
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Die Firma Detlef Kunze project 601 – Die Tuning Fabrik (im Folgenden: Verkäuferin) verkauft und liefert ausschließlich zu ihren nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Käufer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen werden.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Verkäuferin und ihren Käufern abgeschlossene Verträge, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind. Für Verträge zwischen der Verkäuferin und Verbrauchern gelten zum Teil besondere Bestimmungen, die im Folgenden jeweils gesondert ausgeführt sind. Zudem sind in diesem Falle die besonderen Informationen und Belehrungen bei Fernabsatzverträgen zu beachten. |
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2. Bestellungen |
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Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Verkäuferin die Bestellung des Käufers durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annimmt.
Der Verkäuferin bleibt es vorbehalten, einen Käufer nicht zu beliefern. |
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3. Lieferung, Preise und Zahlungsbedingungen |
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Die Verkäuferin behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen, die vor Vertragsschluss feststehen und dem Käufer vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, vor. Die Verkäuferin behält sich eine Teillieferung vor, vorausgesetzt, dass die Teillieferung im Einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann.
Im Falle des Erwerbs des Kaufgegenstandes für eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Käufer über, sobald die Verkäuferin den Kaufgegenstand dem Käufer selbst oder dem zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt gegen Nachnahme oder Vorkasse, der Versand außerhalb Deutschlands ausschließlich gegen Vorkasse. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Verkäuferin.
Die Preise der Verkäuferin verstehen sich als Endpreise inklusive deutscher Umsatzsteuer, ausschließlich Versandkosten, Zoll, Verpackungskosten und Versicherung. Fallen Versankosten an, weil der Käufer eine Versendung der Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten zu tragen.
Mit Aktualisierung der Seite www.project601.com werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über den Kaufgegenstand ungültig.
Versandkosten entstehen in Abhängigkeit von Paketgröße und Gewicht. Für den Versand von Überrollbügeln und –käfigen werden dem Kunden für eine Lieferung innerhalb Deutschlands Versandkosten in Höhe von 17,90 € berechnet, für die Versendung außerhalb Deutschlands werden 25,56 € berechnet.
Im Falle eines Widerrufes durch den Käufer, hat dieser auch die Rücksendungskosten zu tragen, wenn der Bestellwert der zurück zu gewährenden Ware € 40,00 nicht übersteigt.
Soweit der Käufer verpflichtet ist, die Kosten der Rücksendung zu tragen, berechnet die Verkäuferin bei Ausübung des Widerrufsrechts je Rücksendung der Ware Kosten in Höhe der für die Lieferung angefallenen Versandkosten.
Zahlungen sind bei Abnahme des Kaufgegenstandes, spätestens innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit fünf Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer niedrigeren, der Verkäuferin einer höheren vorbehalten. |
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4. Gewährleistung |
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Einbau, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Verkäuferin.
Die Gewährleistungsfrist beträgt - soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristen mit dem Käufer vereinbart werden - zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren und ein Jahr ab Übergabe der Ware bei gebrauchten Waren. Gegenüber Kaufleuten beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte und neue Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware.
Aus Garantieversprechen von Herstellern können gegenüber der Verkäuferin keine selbständigen Verpflichtungen hergeleitet werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt. |
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5. Haftung |
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Die Verkäuferin haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, entstandene Schäden nur, soweit diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen. |
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6. Sorgfaltspflicht |
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Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es am öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug erforderlichenfalls bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. |
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7. Eigentumsvorbehalt |
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Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die der Verkäuferin gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Der Käufer kann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.
Ist der Käufer Kaufmann und hat er die Vorbehaltsware von der Verkäuferin im Rahmen seines Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen, so sind die Verkäuferin und ihre Bevollmächtigten berechtigt, die Geschäftsräume ihres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung der an sie abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die der Verkäuferin nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inklusive Umsatzsteuer als an die Verkäuferin abgetreten, den bzw. die der Käufer seinem Abnehmer in Rechnung gestellt hat.
Unterscheidet der Käufer bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware der Verkäuferin, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an die Verkäuferin abgetreten.
Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an die Verkäuferin ab, die er bei einem eventuellen Untergang oder der Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen der Sicherung der Verkäuferin. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend.
Übersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten die Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer nachhaltig um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne die Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer dies der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen. |
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8. Widerrufsrecht |
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Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache.
Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Detlef Kunze, project 601 – Die Tuning Fabrik, Arnsdorfer Weg 5, 01900 Großröhrsdorf
Telefax: 03592/32857 bzw. E-Mail: info-[@]-project601.com
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. (Gezahlte Beträge werden zurückerstattet - oder auf Wunsch verrechnet mit Neulieferung).
Kann der Käufer der Verkäuferin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer der Verkäuferin insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, für Lieferungen von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind sowie für Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen mit der Verkäuferin ist der Sitz der Verkäuferin.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Verkäuferin und Kaufleuten sowie zwischen der Verkäuferin und Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung haben, ist Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). |
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10. Salvatorische Klausel |
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. |
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